für den Abschluss eines Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrages mit dem Landgasthaus „Zur Mühle“ (nachfolgend Hotel genannt), basierend auf Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes.
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Beherbergungsvertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft und sonstige Leistungen vom Gast gebucht und durch das Hotel bestätigt bzw. kurzfristig bereitgestellt werden.
2. Buchung sowie Bestätigung können mündlich, schriftlich, per Telefax oder online erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden (Brief, Fax oder E-Mail).
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Vom Hotel geschuldete Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Buchungsangebot.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der verbindlichen Buchung vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10% des voraussichtlichen Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.
4. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Abreise fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist.
§ 3 Rücktritt/Stornogebühren
1. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Hotels erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
2. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Hotels muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Statt Erfüllung kann der Inhaber des Hotels nach geltender Rechtsprechung pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in Prozent des vereinbarten Unterkunftspreises): |