Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

für den Abschluss eines Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrages mit dem Landgasthaus „Zur Mühle“ (nachfolgend Hotel genannt), basierend auf Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes.

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Beherbergungsvertrages

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft und sonstige Leistungen vom Gast gebucht und durch das Hotel bestätigt bzw. kurzfristig bereitgestellt werden.

2. Buchung sowie Bestätigung können mündlich, schriftlich, per Telefax oder online erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden (Brief, Fax oder E-Mail).

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Vom Hotel geschuldete Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Buchungsangebot.

2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der verbindlichen Buchung vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10% des voraussichtlichen Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.

4. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Abreise fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist.

§ 3 Rücktritt/Stornogebühren

1. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Hotels erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.

2. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Hotels muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Statt Erfüllung kann der Inhaber des Hotels nach geltender Rechtsprechung pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in Prozent des vereinbarten Unterkunftspreises):

Storno-Gebühren
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
danach 80 %
3. Das Hotel hat eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Die Rücktritterklärung ist an das Hotel zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 4 Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung

Das Nichtbereitstellen der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Inhabers des Hotels dem Gast gegenüber.

§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung

Das Hotel haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Hotels oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

§ 6 Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Hoteles für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Hotels oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.

2. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 7 Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

§ 8 Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen das Hotel ist ausschließlich der Sitz des Hoteles

2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Hoteles der Sitz des Hoteles vereinbart.

§ 9 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

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